Hygienekonzept Trainingsbetrieb gültig ab Dienstag, 01.06.2021
1. Organisatorische Hinweise
a. Falls ihr oder jemand in eurer Familie zu einer Corona Risikogruppe gehört, sollte ihr die
Teilnahme an dem Training überdenken.
b. Die Trainingsteilnahme ist für Kinder und Jugendliche prinzipiell nur möglich, wenn ein
Elternteil die Verhaltensregeln zusammen mit dem Kind / Jugendlichen gelesen hat, diese im Detail besprochen hat und eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift der Abteilung
vorliegt.
c. Die möglichen Trainingstermine und die Einteilung in die Trainingsgruppen werden den
Teams über die jeweiligen Übungsleiter*innen mitgeteilt. Es ist nicht erlaubt, ohne
Einverständnis der Übungsleiter an einem anderen Trainingstermin teilzunehmen. Falls ein
Termin kurzfristig nicht stattfinden kann, werden die Übungsleiter die Trainingsteilnehmer
entsprechend informieren.
d. Für den Kinder- und Jugendbereich muss sichergestellt sein, dass die Übungsleiter*innen die Kontaktdaten der Erziehungsberichtigten auf dem Handy gespeichert haben, um bei Verletzung, Trainingsabbruch diese telefonisch kontaktieren zu können.
e. Die Trainingseinheiten finden im Freien, in einer Sporthalle oder dem Kraftraum in der
Ursulastr. 3 statt. Die dafür gültigen Vorschriften müssen beachtet werden. Siehe auch:
? Ergänzung Städtische Sporthallen (folgt)
? Ergänzung Städtische Freisportfläche (folgt)
? Ergänzung Vereinshalle Ursulastraße
f. Alle Übungsleiter*innen dokumentieren vor jedem Training, welche Personen zu welchem
Datum und Uhrzeit zusammen trainiert haben. Die Dokumentation erfolgt entweder über
eine digitale Lösung (z.B. „Spieler Plus“) oder per gedruckter Liste, die anschließend
abfotografiert und per WhatsApp an Mike Bogdahn, Corona-Beauftragter der
Handballabteilung (0160-7700745), geschickt wird. Siehe auch 4. Testungen.
g. Erwachsene Spieler*innen akzeptieren die vorliegenden Verhaltensregeln als
Teilnahmebedingungen für die Trainingseinheiten.
h. Das Nichtbeachten der Regeln oder Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss vom
Training.
2. Gesundheitszustand – Ausschlusskriterien
a. In den nachfolgend beschriebenen Fällen ist eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und der
Zutritt zur Sportstätte inklusive Zuschauerbereich nicht möglich:
? Personen mit einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion innerhalb der letzten 27 Tage.
? Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird
hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
? Personen, die einer Quarantänemaßnahme (Kontaktverbot/Isolation) unterliegen.
? Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen
jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-
CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).
b. Sollte ein Gesundheitsamt ein Kontaktverbot bzw. Quarantäne ausgesprochen haben,
informiert bitte umgehend Euer Trainerteam und die Abteilungsleitung
(abteilungsleitung@mtsv-schwabing.de).
c. Im Falle eines Verdachts wendet Euch an die verantwortlichen Stellen – Gesundheitsämter,
hausärztliche Praxen oder per Telefon unter 116117 – und lasst Euch ggf. testen.
3. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
a. Das Mindestabstandsgebot von 1,5 m ist im In- und Outdoorsportstättenbereich,
einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten zu
beachten. Dies gilt nicht für Personen, die nach den geltenden Regelungen im Verhältnis
zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind.
b. Warteschlangen, z.B. bei Ankunft, im Toilettenbereich oder während der Abholung, sollten vermieden werden.
c. Jeglicher Körperkontakt außerhalb der Trainingsgruppen muss unterbleiben (Begrüßung,
Verabschiedung).
d. Es ist grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung oder z.B. beim Duschen. § 1 Abs. 2 der 12. BayIfSMV gilt entsprechend. Für das Personal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der jeweils geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
e. Es stehen ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereit. Die sanitären Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern
ausgestattet. Aushänge weisen auf die regelmäßige Händehygiene hin.
f. Die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen hängt von den jeweiligen Vorgaben vor Ort ab. Nach einer etwaigen Freigabe von Duschen und Umkleiden ist auch dort auf die
Einhaltung des Mindestabstandsgebots von 1,5 Metern ist zu achten, Duschen und
Umkleiden dürfen nur von drei Personen gleichzeitig genutzt werden, jeder zweite
Duschplatz ist freizuhalten. Siehe auch:
? Ergänzung Städtische Sporthallen (folgt)
? Ergänzung Städtische Freisportfläche (folgt)
? Ergänzung Vereinshalle Ursulastraße
g. Die WC-Anlagen dürfen jeweils nur von einer Person genutzt werden.
h. Halle und Umkleiden werden adäquat und regelmäßig in Abhängigkeit von der
Nutzungsfrequenz gereinigt. Sportgeräte, Klinken und Schalter und andere Gegenstände, die von verschiedenen Personen berührt werden oder die besonders häufig berührt werden, werden von den Sportlern nach Abschluss der Trainingseinheiten gereinigt.
i. Die Trainingsgruppen des MTSV Schwabing bestehen immer aus einem festen
Teilnehmerkreis. Dieser besteht maximal aus 30 Teilnehmern outdoor und maximal 20
Teilnehmern indoor – bei Beschränkungen der Teilnehmerzahl durch staatliche oder
städtische Vorschriften entsprechend geringer. Siehe auch:
? Ergänzung Städtische Sporthallen (folgt)
? Ergänzung Städtische Freisportfläche (folgt)
? Ergänzung Vereinshalle Ursulastraße
j. Zuschauer sind nicht zugelassen. Minderjährige Sportler können zur Wahrnehmung der
elterlichen Sorge (Elternrecht) beim Sportbetrieb von ihren Erziehungsberechtigten begleitet
werden. Dabei sind Ansammlungen mehrerer Erziehungsberechtigter in jedem Fall zu
vermeiden; der Mindestabstand ist einzuhalten.